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Ich muss meine Antwort vom 15.09.2024 korrigieren. Nach den neuen Regeln des Rechtschreibrates von 2024 ist das von mir Geschriebene nicht mehr gültig.
Der Apostroph wird im Abschnitt 9 (Paragraph 80) auf Seiten 149 und 150 behandelt.
Die Verwendung des Apostrophes zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist [nur noch] möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist : Eva's Blumenladen, [...], Peter's Taverne [...].