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§ 84 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
(...)
(3) Die Polizei kann von sich aus personenbezogene Daten an nichtöffentliche Stellen übermitteln, soweit dies unter Beachtung des § 79 Absatz 2 bis 4 erforderlich ist zur:
1.
Erfüllung ihrer Aufgaben,
(...)
Die Formulierung "ihrer Aufgaben" ist etwas missverständlich, sodass ich zunächst dachte, "ihrer" bezöge sich auf das Substantiv "nichtöffentliche Stellen". Tatsächlich bezieht es sich auf "Polizei".
Normalerweise kann man ja mittels derer/deren diese Ambiguität klarstellen. Wäre das hier auch möglich? Wenn ja, wie müsste man es formulieren?
Natürlich kann man auf den Dativ ausweichen "von deren Aufgaben" klingt aber irgendwie unbeholfen. "Derer Aufgaben" klingt auch falsch.
Es ist ja umgekehrt:
Wenn sich die Erfüllung der Aufgaben auf die „nichtöffentlichen Stellen“ beziehen sollte, würden Überlegungen zur Formulierung mit „deren“ statt mit „ihrer“ sinnvoll sein.