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Ich würde sagen, dass mit der Zusammenschreibung die Vereinigung besonders hervorgehoben wird:
• mitansehen – als einer von mehreren ansehen
• mit ansehen – ebenfalls ansehen
Im vorliegenden Beispiel ist wohl eher das Letztgenannte gemeint («Sie musste die Gewalttat mit ansehen»); es geht wohl nicht darum, sie als reguläre Beteiligte hinzustellen, sondern es ist schon schlimm, dass sie überhaupt davon mitbekam.
Der zusammengeschriebene Verbzusatz mit wird normalerweise primär betont: ˈmitbeˌrücksichtigen, aber ˌmit beˈrücksichtigen (zum Vergleich: mit nach oben gehen). Da in ansehen aber bereits ein Verbzusatz vorliegt, würde ich mit mit weiterhin eine Hauptbetonung auf an erwarten (zum Vergleich: wiederherstellen). Dagegen ist voranmelden (Hauptbetonung auf der ersten Silbe) an Voranmeldung angelehnt und hat keine Formen mit melden in V2-Stellung.
In alten Texten findet sich auch Getrenntschreibung vor einfachem Verb («Wer will mit essen, muß auch mit dreschen»), ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch heute möglich ist.