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Abgeltung(s)steuer und Achtungstellung

Autor:Ivan Panchenko –
Datum: So, 04.05.2025, 14:58
Antwort auf: Schadensabrechnung, Terminsvereinbarung (oberhaenslir)

Im Sprachspiegel (1973) steht zwar, dass das syntaktische Verhältnis in Fällen herangezogen werden kann, die noch nicht fest geworden sind, und es heißt: «Außerdem spielt bei der Beurteilung auch der Anlaut des Grundwortes, d. h. des zweiten Teiles einer Zusammensetzung, eine Rolle. Wenn dieses mit einem S-Laut beginnt, dann soll auf das -s eher verzichtet werden, sogar bei den oben genannten Ableitungen (Achtungstellung). Da nun die Einkommensteuer eine Steuer auf das Einkommen (nicht: des Einkommens) ist und das zweite Wort mit einem S-Laut beginnt, empfiehlt sich ‹Einkommensteuer›, wobei ‹Einkommenssteuer[›] nicht einfach falsch ist.» Aber so funktioniert Zusammensetzung normalerweise nicht; selbst wenn beim Sprechen manches verschluckt wird, heißt es doch geschrieben zum Beispiel Rettungssanitäter. So wäre auch Abgeltungssteuer zu erwarten, das Bundesfinanzministerium gebraucht jedoch Abgeltungsteuer, obwohl hier Steuer auf die Abgeltung als Umschreibung noch nicht einmal passen würde. Das Fehlen eines Fugen-s im Wort Achtungstellung würde ich mit Achtung als Ausruf erklären.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Schaden(s)abrechnung
Antonia -- Mi, 17.2.2010, 17:16
Re: Schaden(s)abrechnung
UNSICHERHEITSRAT -- Do, 18.2.2010, 07:39
Ergänzung: Terminsvereinbarung und Einkommensteuer
UNSICHERHEITSRAT -- Do, 18.2.2010, 08:03
Re: Ergänzung: Terminsvereinbarung und Einkommenst
Antonia -- Do, 18.2.2010, 09:51
Schadensabrechnung, Terminsvereinbarung
oberhaenslir -- So, 21.2.2010, 00:27
Re: Schadensabrechnung, Terminsvereinbarung
Andreas -- So, 21.2.2010, 08:20
Re: Danke dir!
Antonia -- So, 21.2.2010, 13:50
Antwort o.k., muss man nicht als Spam löschen
UNSICHERHEITSRAT -- So, 21.2.2010, 14:40
Abgeltung(s)steuer und Achtungstellung
Ivan Panchenko – -- So, 4.5.2025, 14:58