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> Was spricht gegen Großschreibung?
Die Wendung „siehe …“ ist zwar eigentlich ein Imperativ (der einzige Imperativ eines starken Verbes mit Vokaländerung in der zweiten und dritten Person Singular Indikativ Präsens Aktiv, der auf ein „-e“ endet), wird aber als Verweis empfunden (weshalb es auch ungewöhnlich wäre, die „höfliche Variante“ sehen Sie zu verwenden), und so kann man sich darüber streiten, ob es in diesem Fall groß- oder kleingeschrieben werden kann, ob es ein vollständiger Satz ist oder eben nur ein Verweis.
Normalerweise wird der Imperativ „sieh!“ verwendet.
https://blog.leo.org/2012/04/17/siehe-und-sieh/