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> Die Wendung „siehe …“ ist zwar eigentlich ein Imperativ
> (der einzige Imperativ eines starken Verbes mit Vokaländerung in
> der zweiten und dritten Person Singular, der auf ein „-e“
> endet), wird aber als Verweis empfunden (weshalb es auch
> ungewöhnlich wäre, die „höfliche Variante“ sehen Sie zu
> verwenden), und so kann man sich darüber streiten, ob es in
> diesem Fall groß- oder kleingeschrieben werden kann, ob es ein
> vollständiger Satz ist oder eben nur ein Verweis.
> Normalerweise wird der Imperativ „sieh!“ verwendet.
> https://blog.leo.org/2012/04/17/siehe-und-sieh/
Ich betrachte die Wendung „siehe …“ als eigenständiger satzwertiger Ausdruck. Sicherlich gibt es Argumente, die dagegen sprechen; mir fallen aber momentan keine ein.
Auch die Wendung „vergleiche …“ ist aus meiner Sicht satzwertig.