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> Wenn ich dich richtig verstanden habe,
> Bei „Nicht berühren!“ und „Frisch gestrichen!“ steht hinter
> diesen beiden Wörtern ein Ausrufungszeichen, was diesen beiden
> Formulierungen einen gewissen „Satzcharakter“ gibt.
> Bei „siehe Flaschenhals“ fehlt dieses, so dass diese beiden
> Wörter ein Verweis einer Gesamtinformation darstellen, die
> „Mindestens haltbar bis: siehe Flaschenhals.“ darstellt, wobei
> die „angekündigte Einheit“ (nach dem Doppelpunkt) meiner Meinung
> nach aus den von mir bereits angesprochenen Gründen nicht
> unbedingt eine Großschreibung erforderlich macht.
Für mich ist die Wendung/der Verweis/der Hinweis „siehe Flaschenhals“ satzwertig, wenn auch im Telegrammstil abgefasst. Denn „siehe Flaschenhals“ bedeutet: „Bitte werfen Sie einen Blick auf den Flaschenhals!“
So wie im Falle von „Nicht berühren!“: „Berühre / Berühren Sie das nicht!“
Ich verstehe aber die Argumentation nicht, dass „siehe Flaschenhals“ eine Fortsetzung von „Mindestens haltbar bis“ ist. Nach „Mindestens haltbar bis“ erwarte ich ein Datum und nicht einen Verweis. Für mich ergäben die beiden Ausdrücke nur dann eine Gesamteinheit, wenn es hieße: „Zum Mindesthaltbarkeitsdatum siehe Flaschenhals“.