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Eigennamen mit einer eigenartigen Groß-/Kleinschreibung werden manchmal angeglichen, zum Beispiel kann «nutella» zu «Nutella» werden und «PUMA» zu «Puma». Auch werden manchmal Binnengroßbuchstaben durch Kleinbuchstaben ersetzt, so kann «BahnCard» zu «Bahncard» werden. Bei einigen Namen würde ich jedoch aufpassen, denn so eine Binnengroßschreibung kann auch eine Alternative zu einer Getrenntschreibung oder einer Bindestrichschreibung sein, so würde ich bei «UnitedHealth» ohne Binnengroßschreibung eher «United Health» als «Unitedhealth» erwarten und «YouTube» hätte ohne Binnengroßschreibung «You-Tube» geschrieben werden können statt «Youtube» – das Letztgenannte wäre eine deutsche Angleichung und damit ein zu großer Eingriff in den Namen, aber auch vom Bindestrich würde ich absehen und es einfach bei «YouTube» belassen.
Angeblich fällt die Hauptbetonung in «E-Bay-Kleinanzeige» auf die dritte Silbe, doch da würde ich unterscheiden: Die Plattform hieß «eBay Kleinanzeigen», dagegen steht die Zusammensetzung «eBay-Kleinanzeige» für eine Kleinanzeige auf der Plattform und da sollte die Hauptbetonung auf die erste Silbe fallen. Da «ebay» als Logo-Schreibweise verwendet wird, fände ich auch «Ebay» als Anpassung nicht ganz abwegig, würde es aber bei «eBay» belassen.