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Guten Tag,
Sie irren sich, so glaube ich.
In beiden Fällen ist die übertragene Bedeutung gemeint im Sinne von: Man kann die Rechtschreibung schlecht- oder heruntermachen (abwerten), aber tatsächlich wurde sie nicht so schlecht gemacht (so mangelhaft durchgeführt).
Dagegen wird eine Ware weder schlecht gemacht noch schlechtgemacht, wenn man das Preisetikett herunter macht.
Schöne Grüße,
Karl G. Kick
> Hallo,
> unter dem Stichwort "heruntermachen"
> findet sich im Duden folgender Eintrag:
>
> he|r|un|ter|ma|chen (ugs. für abwerten,
> schlechtmachen; ausschelten)
> Hier hätte es natürlich in der
> Erklärung, der neuen Rechtschreibung
> folgend, "schlecht machen"
> heißen müssen.
> Wollte ich doch nur einmal anmerken,
>
> Julian von Heyl
>