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Re: Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben

Autor:Schowagu
Datum: Do, 30.07.2009, 10:09

>> ich habe gelesen, das gemäß der deutschen Rechtschreibregeln,

> Da hast du etwas ganz falsch verstanden!
> Deine Beispiele betreffen in keiner Weise die neue
> Rechtschreibung.

Aber die Rechtschreibung allgemein. Von "neu" war so direkt eigentlich gar nicht die Rede (aber es kann sein, dass Antonia besser zwischen den Zeilen lesen kann als ich).

> [...]
> Zusammengeschrieben wird:
> offenlegen, zurückführen, vollziehen

... und "nachvollziehen". Es muss also heißen:

"die Entscheidung nachzuvollziehen"

Die anderen Beispiele scheinen mir richtig geschrieben zu sein.

>> Die Frage ist nun: wie lautet die Regel korrekt?

Die Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verben ist im amtlichen Rechtschreibregelwerk in den Paragrafen 33 bis 35 festgelegt. Dort siehst du auch, dass nicht alle möglichen "Kombinationen von Verben" über einen Kamm geschoren werden, sondern dass es eine Reihe von Unterscheidungen je nach den beteiligten Wortarten und teilweise nach der Bedeutung gibt.

Zur Not und im Zweifel kann auch ein Wörterbuch weiterhelfen (auch das Canoo-Netzwörterbuch).

Grüße
Schowagu

 

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Beiträge zu diesem Thema

Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben
Klaus-U2 -- Do, 30.7.2009, 02:32
Re: Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben
Antonia -- Do, 30.7.2009, 08:35
Re: Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben
Schowagu -- Do, 30.7.2009, 10:09
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Antonia -- Do, 30.7.2009, 10:44
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Julian von Heyl -- Do, 30.7.2009, 13:50