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> Was "allerneueste" und
> "allerneuste" angeht, sind
> beide Formen richtig. Heute wird allerdings
> meistens die Form ohne "e"
> gebraucht.
Da bin ich aber froh, daß die Version "allerneueste" auch "legal" ist. Gesprochen kann ich mich mit "allerneuste" ja noch abfinden. In schriftlicher Form empfinde ich dieses Schreibweise allerdings als sehr ungelenk.
Danke für die Auskunft. :)
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