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> Das ist juristisch korrekt: In
> Deutschland wurden alle Adelstitel vor
> circa 80 Jahren gesetzlich abgeschafft
Um noch etwas genauer zu sein: Am 11. August 1919 bestimmte die Weimarer Republik in ihrer Verfassung, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe und alle Deutschen Bürger seien. Im Artikel 109 wurde entsprechend auch die Aufhebung des Adels verfügt. Ein entsprechender Passus findet sich heute im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. (...) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.
Grüße
Julian