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Re: gehörend/gehörig

Autor:Schowagu
Datum: Di, 22.12.2009, 23:01
Antwort auf: Re: gehörend/gehörig (Christof)

> Das habe ich auch gedacht, nur steht im Duden unter
> "gehörig" auch "gehörigen Ortes (Amtsspr.)".
> Was hat es dann damit auf sich?

Im WDG unter "gehörig" wird dies als zweite Bedeutung erläutert:

2. wie es sein soll, gebührend: jmdm. die g. Achtung erweisen; er hat die g. Strafe erhalten; eine Arbeit mit dem g. Eifer beginnen; den g. Abstand halten; die g. Form für etw. finden; denn auch die Torte soll noch den gehörigen Platz vorfinden Waggerl Jahr 184; seine g. Ruhe, Bequemlichkeit haben; zur g. Zeit, g. Ortes etw. vorbringen; etw. g. vorbereiten; Wenn du's mir nicht gehörig sagst, so mag ich lieber gar nichts mehr hören Federer Berge 362

(gelbe Hervorhebung von mir)

Grüße
Schowagu

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gehörend/gehörig
Christof -- So, 6.12.2009, 18:07
Re: gehörend/gehörig
Antonia -- So, 6.12.2009, 19:01
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Christof -- So, 6.12.2009, 19:23
Re: gehörend/gehörig/gehörigen Ortes
Antonia -- So, 6.12.2009, 19:53
Re: gehörend/gehörig
Schowagu -- Di, 22.12.2009, 23:01
Re: gehörend/gehörig
Schowagu -- Di, 22.12.2009, 23:00