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> Das habe ich auch gedacht, nur steht im Duden unter
> "gehörig" auch "gehörigen Ortes (Amtsspr.)".
> Was hat es dann damit auf sich?
Im WDG unter "gehörig" wird dies als zweite Bedeutung erläutert:
2. wie es sein soll, gebührend: jmdm. die g. Achtung erweisen; er hat die g. Strafe erhalten; eine Arbeit mit dem g. Eifer beginnen; den g. Abstand halten; die g. Form für etw. finden; denn auch die Torte soll noch den gehörigen Platz vorfinden Waggerl Jahr 184; seine g. Ruhe, Bequemlichkeit haben; zur g. Zeit, g. Ortes etw. vorbringen; etw. g. vorbereiten; Wenn du's mir nicht gehörig sagst, so mag ich lieber gar nichts mehr hören Federer Berge 362(gelbe Hervorhebung von mir)
Grüße
Schowagu
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