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> meiner Meinung nach sind bei Formen erlaubt und mein
> Uralt-Zweifelsfälle-Duden (1972) gibt mir Recht.
Das ist für Sprachhistoriker vielleicht ganz interessant, aber Antonia wollte möglicherweise wissen, wie es in der aktuellen Rechtschreibung gehandhabt wird.
Antwort: Erlaubt sind beide Formen, bevorzugt wird die Form "neueste".
Gruß
Julian