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> Jetzt stellen wir uns das einmal im Kontext vor:
> Vor einer Baustelle steht ein Schild mit der Aufschrift
> "Beträten verboten". Jetzt kommen zwei Kinder auf
> diese Baustelle und eins von beiden verletzt sich. Daraufhin
> könnte die Mutter sagen: "Siehste mein Junge, die Ausnahme
> bestätigt die Regel".
Nein, die Geschichte passt irgendwie gar nicht zu der Regel (abgesehen davon, dass es natürlich "betreten" heißen muss). Gemeint ist mit "die Ausnahme bestätigt die Regel" oder auch "die Ausnahmen bestätigen die Regel", dass eine Regel nicht deshalb ungültig ist, weil Fälle eintreten, die gegen ihre Gültigkeit sprechen.
Wenn die Regel etwa lautet, "Sonntags haben die Geschäfte zu", könnte ein verkaufsoffener Sonntag die Ausnahme sein, die die Regel bestätigt.
Man darf die Redewendung nicht zu wörtlich nehmen: Tatsächlich ist es natürlich nicht die Ausnahme, die die Regel bestätigt, sondern derjenige, der die Redewendung anwendet, bestätigt die Regel, indem er etwas zur Ausnahme erklärt. Ähnlich ist es bei "der Zweck heiligt die Mittel" - auch hier heiligt nicht der Zweck selbst die Mittel, sondern derjenige, der zu den Mitteln greift, legitimiert mit der Aussage und dem Hinweis auf den (guten) Zweck sein Vorgehen.
Grüße
Julian