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> Nun muß ich aber doch noch mal
> fragen, die Typen
> vom Duden können doch nicht wirklich
> so bekloppt
> sein:
> Ist die Infinitiv-Form eines Verbs
> nach der
> Rechtschreibreform jetzt auch als
> Vergangenheits-
> Form zulässig?
Beide Fragen kann ich nur mit JA beantworten.
1) Die Typen vom Duden sich tatsächlich so bekloppt. ;-)
2) Infinitiv-Formen eines Verbes werden verschiedentlich auch schon in der Vergangenheit eingesetzt und können da in Ruhe altern: "Ich habe mich beeilen müssen" wird zu "Ich hatte mich beeilen gemusst" oder "Ich musste mich beeilen".
Eilig, ;-)
Julian