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Dris. gibt es nicht. Es gibt Dris. zwar theoretisch als Abkürzung des Lateinischen Doctoris (des Doktors), jedoch kann diese Abkürzung im Deutschen nicht verwendet werden, da es sich um eine Apposition (Titel) handelt, die im Deutschen nicht flektiert (gebeugt) wird.
Richtig: "Das Auto Dr. Schmidts ist kaputt."
Falsch ist: "Das Auto Dris. Schmidt ist kaputt."
Falsch ist auch: "Das Auto Dris. ist kaputt", da man hier den Doktor ausschreibt, also: "Das Auto des Doktors ist kaputt".
Dres. gibt es, wenn sich mehrere Doktoren zusammentun. Die Partner Dres. Schmidt&Schwarz. Gemeint ist: Dr. Schmidt und Dr. Schwarz.
Wenn eine Person mehrere Doktortitel hat, schreibt man: DDr. Schwarz (zweifacher Doktor), bei weiteren Doktortiteln schreibt man: Dr. mult. Schwarz.
Laut Duden ist der 2. Fall Singular von Prof. Profs. und die Mehrzahl ist auch Profs.
Prof. ist aber ebenfalls eine Apposition.
All diese Regeln gelten natürlich auch für Österreich.
Somit lauten die zitierten Titel folgendermaßen richtig (zuerst die falschen Originale):
>TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG Eduard-Wallnöfer-Platz 2, 6020 >Innsbruck
>vertreten durch: Dris. Knoflach Söllner Kroker, Rechtsanwälte in 6020 >Innsbruck
TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG, Eduard-Wallnöfer-Platz 2, 6020 Innsbruck
vertreten durch: Dres. Knoflach Söllner Kroker, Rechtsanwälte in 6020 Innsbruck
>Firma: Dres.Hermann&Ludvik, Rechtsanwälte
>Ansprechpartner: Dris.Ludvik
Firma: Dres. Hermann&Ludvik, Rechtsanwälte
Ansprechpartner: Dr. Ludvik
siehe auch:
http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Satz/Satzgliedbau/Nomen/Apposition.html
http://www.duden.de/