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Hallo,
es gibt ja in der Amts- bzw. Rechtssprache das Verb "inverkehrbringen" bzw. den Inverkehrbringer.
Nun bin ich mir aber unsicher, ob es heißt: "werden inverkehrgebracht" oder "werden in Verkehr gebracht". Man findet beide Schreibweisen im Internet, letztere jedoch öfter.
Vielleicht kann mir ja einer helfen, ich würde mich freuen.
Vorab schon mal vielen Dank!
Grüße
Uli