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> In Zusammenhang mit "Frist" spricht man allerdings von
> "die Fristversäumung", da es hier um ein rein
> zeitliches Verpassen geht, während mit Versäumnis eher das
> Unterlassen von etwas, was man hätte tun müssen, gemeint ist.
Im deutschen Zivilrecht gibt es das Versäumnisurteil (und dabei geht es um Fristversäumnis), in Österreich heißt es Versäumungsurteil. Ein inhaltlicher Unterschied ist nicht auszumachen. Denn auch wenn man eine Frist aus Schusseligkeit versäumt, hat man etwas unterlassen, was man hätte tun müssen.