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> KönntIhr mir helfen. Meine Kollegen
> und ich grübeln über die Schreibweise
> des o.g. nach. Der Duden (Neue Rechtschreibung)
> erklärt es uns nicht zufriedenstellend.
Oh, es gibt heute noch Leute, die über sowas nachdenken? Voll krass, diese verkalkten Pizzarand-Liegenlasser. Ist das nicht sogar undemokratisch?? Auf jeden Fall ist es freiheitsfeindlich. (irony off)
Bei adverbialem Gebrauch schreibt man zusammen: "Die Angelegenheit ist weitgehend erledigt."
Bei attributivem Gebrauch vor einem Substantiv sind beide Schreibweisen zulässig. Dann hat man die Wahl: Entweder man schreibt immer getrennt, das passt ganz gut zur neuen RS, oder man schreibt so wie früher in der alten RS:
Wenn es sich um eine Verbindung mit eigener Bedeutung handelt und die ursprünglichen Bedeutungen verblasst sind (Indiz dafür: erstes Wort ist betont), dann schrieb man zusammen ("eine weitgehende Übereinstimmung"), andernfalls getrennt ("Ein weit gehender Wanderer braucht gute Schuhe").
Im letzten Beispielsatz würde ich aber unter gar keinen Umständen Zusammenschreibung wählen.
MfG
Rolf Keller