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> In den Unterlagen des Amtes sind weder die alten Peilergebnisse
> noch ein Hinweis auf eine reduzierte Forderung betreffend der
> Überdeckungshöhe zu finden.
> Wer hat also Recht? - "betreffend der " oder
> "betreffend die "?
Das Verb „betreffen“ verlangt den Akkusativ: „etwas betrifft etwas“ (wen oder was?). Genauso verlangt das Partizip I „betreffend“ den 4. Fall, also: „betreffend die“.
ABER:
Was ist in den Unterlagen alles nicht zu finden? Schlimmer als mal ein falscher Kasus sind verquaste Sätze.
redi