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> Meinem Vorschreiber kann ich nur beipflichten, eine Ausnahme
> bestätigt eine Regel nicht, sondern widerlegt sie in der
> bisherigen Form.
Das mag aus logisch-mathematischer Sicht zwar zutreffen, hat aber weder mit der Ursprungsfrage noch mit der Redensart etwas zu tun.
Die Redensart zielt ja gerade darauf ab, dass eine Regel in der Praxis durch eine Ausnahme nicht außer Kraft gesetzt wird.
Eine (etwas kryptische) Erläuterung findet sich übrigens bei Lutz Röhrich, "Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten":
Die Redensart ist dem römischen Recht entnommen: »die Exceptio gibt der Regula als Topos des Rechtslebens erst das volle Relief; die Ausnahme erklärt die Regel, öffnet das Auge für ihren ursprünglichen Sinn, und macht klar, von welchen Grundlagen her die Regel formuliert worden ist. ›Die Ausnahme bestätigt die Regel‹ (Exceptio confirmat regulam) in jenen Fällen, die nicht unter die Ausnahme fallen (Exceptio firmat regulam in casibus non exceptis) und hält fest, daß die Regula sonst als Generalklausel gelten solle«.
[Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten: Ausnahme. Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten, S. 438
(vgl. Röhrich-LdspR Bd. 1, S. 120) (c) Verlag Herder
http://www.digitale-bibliothek.de/band42.htm ]
Grüße
Julian