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Re: Optionsmöglichkeit

Autor:Julian von Heyl
Datum: Sa, 06.04.2013, 16:48
Antwort auf: Optionsmöglichkeit (Jo)

> ich befasse mich mit steuerrechtlichen Sachverhalten und habe
> schon oft das Wort Optionsmöglichkeit gehört und gelesen.

Das klingt zwar sehr tautologisch, der Begriff hat aber schon seine Berechtigung. Gemeint ist die Möglichkeit, zu optieren – also im steuerrechtlichen Sinne die Möglichkeit, sich für das eine oder andere Besteuerungs- oder Bemessungsverfahren zu entscheiden (z. B. gemeinsame / getrennte Veranlagung).

Optionsmöglichkeit heißt hier also so viel wie Wahlmöglichkeit.

Gruß
Julian

 

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Beiträge zu diesem Thema

Optionsmöglichkeit
Jo -- Sa, 6.4.2013, 16:30
Re: Optionsmöglichkeit
Kai -- Sa, 6.4.2013, 16:40
Re: Optionsmöglichkeit
Julian von Heyl -- Sa, 6.4.2013, 16:48
Re: Optionsmöglichkeit
Kai -- Sa, 6.4.2013, 16:53