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> ich befasse mich mit steuerrechtlichen Sachverhalten und habe
> schon oft das Wort Optionsmöglichkeit gehört und gelesen.
Das klingt zwar sehr tautologisch, der Begriff hat aber schon seine Berechtigung. Gemeint ist die Möglichkeit, zu optieren – also im steuerrechtlichen Sinne die Möglichkeit, sich für das eine oder andere Besteuerungs- oder Bemessungsverfahren zu entscheiden (z. B. gemeinsame / getrennte Veranlagung).
Optionsmöglichkeit heißt hier also so viel wie Wahlmöglichkeit.
Gruß
Julian