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Allenfalls könnte der Grund auch in der Sprache selbst liegen. Eine Ausnahme setzt ja voraus, dass von irgend etwas (einer Regel) ausnahmsweise (ich weiss um den Pleonasmus...) abgewichen wird. Erst die Festlegung einer Regel bestimmt, dass Abweichungen davon als "Ausnahme" bezeichnet werden können. Ohne Regel gibt es sachlogisch keine Ausnahme. Denn besteht keine die Norm, das Normalverhalten oder das zu Erwartende fixierende Regel, so kann es auch keine Ausnahmen davon geben, sondern bloss unterschiedliches Verhalten (wobei weder das eine noch das andere Verhalten als Regel bzw. Ausnahme qualifiziert werden kann). Dass aber das eine die Regel ist, das andere die Ausnahme davon, setzt eine Wertung und Fixierung dieser Punkte voraus. Und wenn der Begriff Ausnahme ohne zugrundeliegende Regel (von der eben abgewichen wird) nicht existiert, dann bestätigt umgekehrt die Existenz einer Ausnahme das Bestehen einer Regel.
M.E. liegt ein Unterschied darin, ob die Ausnahme bloss die Existenz einer (zuvor aufgestellten) Regel bestätigt (was sie tut), oder ob die Ausnahme die Gültigkeit der Regel bestätigt (was sie, zumindest bei exakten Wissenschaften, gerade nicht tut!).
> Auch andernorts wird die die Regel bestätigende Ausnahme
> übrigens heiß diskutiert:
> http://derstandard.at/?url=/?id=1379855 Grüße
> Julian