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> Meiner Meinung nach funktioniert anders als bei „und“ oder
> „oder“ § 74 E2 bei „weder“ / „noch“ nicht so, dass ein Komma vor
> einem Nebensatz, der mit einer verbindenden Konjunktion (und,
> oder) an ein Satzglied angeschlossen ist, weggelassen wird.
>
> https://blog.leo.org/2021/09/17/weder-noch-und-die-kommasetzung/
> Zitat
> Weder ist das Antragsrecht zu hinterfragen noch, ob tatsächlich
> alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen können.
> Zitatende
Irgendwie passt das Zitat gar nicht zu dem, was du schreibst. Die nebengeordneten Syntagmen stehen doch hier (durch den Infinitiv zu hinterfragen) getrennt voneinander. Macht aber nichts, irgendetwas ist ja immer.
Du musst halt ein Zitat heraussuchen, wo es doch funktioniert. Guck mal hier (Nordkurier):
Nachteil: Sonnenuhren funktionieren weder bei Nacht noch wenn Wolken aufziehen.
Na also, die Sonnenuhren funktionieren nicht, die Anwendung von § 74 E2 aber schon. Ich weiß, dass Duden und Dr. Bopp das anders handhaben. Da sie sich aber nicht dazu äußern (oder tun sie es?), warum sie die Erläuterung im Regeltext "Wenn eine beiordnende Konjunktion wie und, oder (§ 72) [...]" nicht auch auf die im eben genannten § 72 aufgeführte Konjunktion weder – noch anwenden, können wir leicht von einem Irrtum ausgehen und die entsprechende Erläuterung bei Bedarf gern auch auf diese Konjunktion beziehen.