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Uff...
Im ersten Moment habe ich gedacht, ganz klar Variante a).
Dann bin ich ins Grübeln gekommen... Bei "Dingsdorf Abwassergesellschaft mbH" wäre der Fall klar, aber hier habe ich nach dem vierten Lesen die beschränkte Haftung plötzlich dem armen Dingsdorf zugedacht.
Deshalb ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit: Ich glaube, in diesem Fall wäre beides möglich - ich würde die GmbH als extra Apposition nochmals komplett anfügen.
Eine verbindliche (amtliche ;-)) Regel habe ich jedenfalls nicht finden können.
Mit beschränkten Grüßen
Paul