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> Sorry, gleich die nächste Frage...
> Was ist richtig? ... durch die zur Schließung bevollmächtigte(
> n ) Person ...
Richtig ist "durch die zur Schließung bevollmächtigte Person".
Bei solchen Unsicherheiten ist es immer ein guter Trick, sich den Einschub wegzudenken: "Durch wen? Durch die [...] bevollmächtigte Person."
Grüße
Julian