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> Der Beitrag ist schon etwas älter, dennoch habe ich eine Frage
> zu dem Satz, wenn er anders gestellt wäre:
> Die Bundesnetzagentur hat (,) durch die letzte erlassen
> Regulierungsverfügung zu den Bitstromzugangsmärkten aus dem Jahr
> 2010 (,) gewährleistet, dass über den Bitstromzugang auch
> zukünftige Next-Generation-Access-Netze (NGA-Netze) erschlossen
> werden.
> Müsste "durch die letzte erlassen Regulierungsverfügung zu
> den Bitstromzugangsmärkten aus dem Jahr 2010" in Kommata
> eingeschlossen werden oder wäre das hier fakultativ?
> Vielen Dank für eine Antwort!
Ohne Kommata. Es handelt sich um eine Präpositionalphrase; genauer gesagt um ein Präpositionalobjekt. Sie ist kein eigenständiger Satz. Sie ist auch nicht wie ein Satzäquivalent zu behandeln.