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Rechtschreibforum

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Re: Zulässig?

Autor:Benno
Datum: Fr, 19.10.2007, 12:41
Antwort auf: Zulässig? (PaulW)

> "Hilfsweise und höchstvorsorglich kündige ich meine
> Mitgliedschaft ... zum nächstzulässigen Termin" Mein
> Textverarbeitungprogramm meckert nun das Wort
> "nächstzulässigen" an, möchte es getrennt geschrieben
> wissen. "Höchstvorsorglich" findet das Programm aber
> in Ordnung! Was tun?

Hallo Paul, laut Duden heißt es in analogen Fällen höchstmöglich, höchstpersömlich, sowie nächstbesser, nächstfolgend. Danach könnte also der Text Deines Rechtsanwaltes orthographisch in Ordnung sein, und ich würde den Text so lassen, egal, was Dein Computerprogramm meckert. Allenfalls bei "höchstvorsorglich" habe ich leise Zweifel, da ja "in höchstem Maße vorsorglich" gemeint ist und dann würde man eigentlich "höchst vorsorglich" getrennt schreiben. Stilistisch halte ich die Ausdrucksweise Deines Rechtsanwaltes zwar für ödes Amtsdeutsch, aber ein Vertragstext ist keine Ode an die Schönheit und Dein Rechtsanwalt will nicht schön schreiben, sondern wirksam. Also lass ihn mal machen! Aber trag ihm ruhig Deine Bedenken vor, was das "höchstvorsorglich" angeht. Und warte mal ab, was die Experten hier im Forum sagen. Ich habe Dir nicht geantwortet, weil ich Experte bin, sondern, weil mich die Frage interessiert hat. Und ich habe mir Mühe gegeben, Dir eine kompetente Antwort zu geben.
Mit höchstfürsorglichen Grüßen, Benno
PS. Im Duden "Richtiges und gutes Deutsch" (6.Auflage, S.450 ) findet man noch den Unterschied von "höchst gefährlich" und "höchstgefährlich". "Getrennt schreibt man die Wortgruppe höchst gefährlich, wenn "in höchstem Maße gefährlich" gemeint ist. Die Steigerung des Adjektivs hochgefährlich wird jedoch zusammengeschrieben."

 

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Beiträge zu diesem Thema

Zulässig?
PaulW -- Do, 18.10.2007, 14:39
Re: Zulässig?
Benno -- Fr, 19.10.2007, 12:41