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> Hallo,
> gehe ich richtig in der Annahme, dass Verb+Verb auch im
> übertragenen Sinn getrennt geschrieben werden?
> Z.B. flöten gehen: Wenn du dich nicht meldest, wird dir der
> Auftrag flöten gehen. Nein, er ist mir nicht flöten gegangen.
> Mit bestem Dank im Vorraus
> Ch. Müller
Hallo
Ja, diese Regelung gilt: Verb + Verb getrennt. "flöten gehen" schreibt man getrennt - Punkt! Dies ist eine echte Regel - eine Regel ohne Ausnahme! Dennoch darf man (man muss nicht!) in drei Fällen auch zusammenschreiben:
- "kennen lernen" kann man immer auch zusammenschreiben: "kennenlernen"
- Bei den zweiten Bestandteilen "bleiben" und "lassen" entstehen häufig übertragene Gesamtbedeutungen. Bei übertragener Bedeutung kann man (man muss nicht!) auch zusammenschreiben. Beispiel: Er ist in der Schule sitzengeblieben (er musste wiederholen) oder sitzen geblieben. In jedem Fall merkt man, was gemeint ist. Das wollen aber nicht alle wahrhaben.
Gruss, Rolf
PS: im Voraus (mit einem "r", sorry)