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Re: Kommasetzung, §74 E1.2

Autor:rrbth
Datum: Mo, 12.11.2007, 11:03
Antwort auf: Kommasetzung, §74 E1.2 (Frank)

Hm, das ist alles etwas unklar. Ich stelle den ganzen Abschnitt hier zur Diskussion. Leider muß ich jetzt weg:

E1: Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und weiteren Wörtern, so gilt:
(1) Man setzt das Komma vor die ganze Wortgruppe:
Ich habe sie selten besucht, aber wenn ich bei ihr war, saßen wir bis spät in die Nacht zusammen. Er rannte, als ob es um sein Leben ginge, über die Straße. Sie rannte, wie wenn es um ihr Leben ginge. Ein Passant hatte bereits Risse in den Pfeilern der Brücke bemerkt, zwei Tage bevor sie zusammenbrach.
(2) In einigen Fällen kann der Schreibende zusätzlich ein Komma zwischen den Bestandteilen der Wortgruppe setzen:
Morgen wird es regnen, angenommen(,) dass der Wetterbericht stimmt. Wir fahren morgen, ausgenommen(,) wenn es regnet. Ich glaube nicht, dass er anruft, geschweige(,) dass er vorbeikommt. Ich glaube nicht, dass er anruft, geschweige denn(,) dass er vorbeikommt. Ich komme morgen, gleichviel(,) ob er es will oder nicht. Ich werde ihnen gegenüber abweisend oder entgegenkommend sein, je nachdem(,) ob sie hartnäckig oder sachlich sind. Egal(,) welche Farbe sie sich aussucht, sie wird immer gut aussehen.
(3) Der Schreibende kann durch das Komma deutlich machen, ob er Wörter
als Bestandteil der Nebensatzeinleitung verstanden wissen will oder nicht:
Ich freue mich, auch wenn du mir nur eine Karte schreibst. Ich freue mich auch, wenn du mir nur eine Karte schreibst. Die Rehe bemerkten ihn, gleich als er sein Versteck verließ. Die Rehe bemerkten ihn gleich, als er sein Versteck verließ. Er ärgerte sich zeitlebens, so dass er schon früh graue Haare bekam. Er ärgerte sich zeitlebens so, dass er schon früh graue Haare bekam. Sie sorgt sich um ihn, vor allem(,) wenn er nachts unterwegs ist. Sie sorgt sich um ihn vor allem, wenn er nachts unterwegs ist.
Satz (1) enthält Beispiele, die nicht zu ihm passen.
Satz (2) ist mehr als schwammig formuliert.
Satz (3) erscheint mir hier ausreichend, insgesamt ist er wohl überflüssig, denn diese Fälle sind anderswo schon geregelt.

Grundsätzlich:
Kommasetzung (und Rechtschreibung) sind nicht (oder nur ganz selten) beliebig. Die sogenannten Varianten haben (fast) immer einen (manchmal spitzfindigen) Bedeutungsunterschied.

redi

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung, §74 E1.2
Frank -- Mo, 12.11.2007, 10:10
Re: Kommasetzung, §74 E1.2
rrbth -- Mo, 12.11.2007, 11:03
Re: Kommasetzung, §74 E1.2
Inscius -- Mo, 12.11.2007, 21:46