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> steht es mir frei, ob ich in "Heiligs Blechle" ein
> Apostroph setze, oder schreibe ich "Heilig's Blechle"?
3.4 stehen / stehn · gegorener / gegorner Saft · Brettl
Der Apostroph steht nicht, wenn im Wortinnern ein unbetontes -e- wegfällt und die entstehende Wortform allgemein gebräuchlich ist (Elision):stehn, sehn, befrein; ich wechsle, ich lindre; auf verlornem Posten, gegorner Saft; Abrieglung, Reglung, Wandrer, Englein; wacklig, wässrig (= wässerig); finstre Gestalten, edle Menschen; ebnes Gelände; trockner, raschste; unsre, andre usw.
Dies gilt auch für Formen, in denen das e einer Endung weggelassen werden muss, weil bereits die Grundform auf -ee oder -ie endet:Die Seen, nicht die Seeen; geschrien, nicht geschrieen.
Es gilt weiter für Wörter und Namenformen dialektaler Herkunft:Brettl, Dirndl, Rosl usw.
Bei ungebräuchlichen Auslassungen dagegen setzt man einen Apostroph:Well'n, g'nug, Bau'r usw.
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
Das "e" wäre im Hochdeutschen zwar nicht unbetont, aber das spielt ja hier keine Rolle. "dialektale Herkunft" trifft eher auf "Blechle" zu. Ich empfinde das als ungewöhnliche/ungebräuchliche Auslassung und würde den Apostroph setzen.
Gruß
MG