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Re: Wenn etwas in Kraft tritt ..

Autor:Julian von Heyl
Datum: So, 30.12.2007, 14:41
Antwort auf: Re: Wenn etwas in Kraft tritt .. (Adele)

> Duden meint: das Inkrafttreten, falsch liegst Du also nicht. Im
> Netz findet man aber tatsächlich manchmal "§ xy
> In-Kraft-treten".

Das liegt daran, dass die Substantivierung "das Inkrafttreten" im Rahmen der Rechtschreibreform tatsächlich viele Jahre nur mit Bindestrichen geschrieben werden durfte. Unterdessen ist man aber zur Zusammenschreibung zurückgekehrt. Rein formal ist "das In-Kraft-Treten" (wenn, dann mit großem T!) übrigens nicht falsch.

Das Verb schreibt sich übrigens stets auseinander: "Am 1. Januar treten viele neue Gesetze in Kraft" (nicht: "... inkraft").

Grüße
Julian

 

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Beiträge zu diesem Thema

Wenn etwas in Kraft tritt ..
PaulW -- So, 30.12.2007, 13:06
Re: Wenn etwas in Kraft tritt ..
Adele -- So, 30.12.2007, 14:10
Re: Wenn etwas in Kraft tritt ..
Julian von Heyl -- So, 30.12.2007, 14:41