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Hallo,
ich weiß nicht einmal, ob man das, was ich meine, als "tabellarische Aufzählungen" bezeichnen kann.
"Die folgenden Aspekte gilt es zu berücksichtigen:
- ...
- ...
- ..."
Beginnt man nach den Spiegelstrichen am Zeilenanfang immer groß oder richtet sich die Groß- oder Kleinschreibung nach der Wortart?
Und werden diese Aufzählungspunkte nie mit einem Punkt geschlossen oder nur dann nicht, wenn es sich dabei nicht um vollständige Sätze handelt?
Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine. Es geht mir um die Aufzählungen, die nach einem "Spiegelstrich" oder einem "Auflistungspunkt" stehen.
LG
Anna