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-fach kann rechtschreiblich wie ein (gebundenes) Lexem behandelt werden (8-fach mit Bindestrich nach § 40 (3)), aber auch wie ein Suffix (8fach ohne Bindestrich nach § 41 E). Daraus ergibt sich folgende Übersicht:
• Lexem: das x-Fache, das 21-Millionen-Fache, ver-307-fachen, Ver-307-Fachung
• Suffix: das x-fache, das 21-Millionenfache, ver307fachen, Ver307fachung
Die Möglichkeit der Schreibweise das x-fache wird gerne übersehen (für Suffixe gilt Kleinschreibung: der x-te statt der x-Te). Was ist aber besser? In Anbetracht der Bedeutung kann -fach zwar als Suffix eingeordnet werden, aber im Beispiel zweimillionenfach wird die Beugungsendung -en einbezogen, formal verhält sich -fach diesbezüglich wie ein Lexem, also würde ich das 21-Fache statt das 21fache schreiben, es heißt ja auch nicht CDUlose Regierung, sondern CDU-lose Regierung.