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> Gegen die von Ihnen gesetzten Kommata habe ich keinerlei
> Einwendungen vorzubringen.
Rückantwortlich Ihres sehr geschätzten Gestrigen beehrt sich der Endunterfertigte, um die Gunst zu bitten, Ihre hochgeschätzte Aufmerksamkeit auf das Faktum lenken zu dürfen, dass Ihr hier gegebener Rat in toto ein Zurückzunehmender ist. A verbis Dudis non est recendum.
MfG
Rolf Keller