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*Lol.*
Immer diese Infinitivgruppen ...
Im Grunde könnte ich - zumindest weitgehend - auf meine Antwort im just vorhergehenden Thread verweisen:
In deinem Fall liegt einer der drei Sonderfälle vor, in denen eine Infinitivgruppe mit einem Komma abgegrenzt werden muss.
Die Infinitivgruppe
"meine guten Kenntnisse im ... anzuwenden und ... "
hängt von einem Korrelat/Platzhalter-Element ("es") ab. Da zudem kein blosser Infinitiv vorliegt, entfällt auch die Kann-Option.
Somit:
Als Jurist ist es für mich wichtig, meine guten Kenntnisse im ... anzuwenden und ...
Gruss Ockham
(Wer bringt nun noch den dritten Sonderfall? :-D)