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> Heißt es: "inklusiver aller dazugehörigen
> Bescheinigungen" oder
> "inklusive aller dazugehöriger Bescheinigungen" ?
> Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke!
> Katharina
Wenn Hirninger in der Gegend ist, fragt man sich ständig, ob man über eines seiner albernen Stöckchen springen oder wirklich jemandem helfen soll.
Seis drum: "inklusive aller dazugehörigen Bescheinigungen". Vielleicht siehst Du klarer, wenn Du "einschließlich" sagst.
Grüße, Olsen