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Re: Noch einmal Kommasetzung nach neuer Rechtschreibung

Autor:seth
Datum: Fr, 12.12.2008, 18:36

gudn tach!

> Müsste man bei "Sie dachte mit und war stets in der Lage(,)
> sich schnell einzuarbeiten." ein Komma gesetzt werden, oder
> wäre dies nach der neuen Rechtschreibung optinal?

das komma sollte nach paragraf 75 des amtlichen regelwerks gesetzt werden, weil die infinitivgruppe ein bezugswort ("Lage") besitzt.

und afaics wird das komma auch nach dem alles wieder relativierenden paragrafen ("Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.") 78 (3) nicht fakultativ, weil paragraf 75 hoehere prioritaet hat.

prost
seth

 

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Beiträge zu diesem Thema

Noch einmal Kommasetzung nach neuer Rechtschreibung
Ralf -- Fr, 12.12.2008, 18:00
Re: Noch einmal Kommasetzung nach neuer Rechtschreibung
seth -- Fr, 12.12.2008, 18:36