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Re: kurze Frage bezüglich Kommasetzung bei neuer Rechtschrei

Autor:seth
Datum: Fr, 12.12.2008, 19:03

gudn tach!

> Ja, aber das ist ein Newsletter von 2005. War das nicht eine
> Regelung, die in der Nachreform wieder geändert wurde?
> Vielleicht könnten uns die Kollegen mit Zugriff auf den CD-Duden
> von 2006 sagen, wie der Duden heute dazu steht.

ihr habt tatsaechlich alle recht (obgleich teilweise nur recht _gehabt_).
laut den paragrafen 76 und 78 den amtliches regelwerks von 2004(!) ist das komma vor "um" grundsaetzlich fakultativ.
im aktuellen regelwerk von 2006 dagegen gilt das, was auch bereits aus dem wahrig zitiert wurde.

paragraf 76
Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden
Bedingungen erfüllt ist.
(1) die Infinitivgruppe ist mit "um, ohne, statt, anstatt, außer, als"
eingeleitet
(amtliches regelwerk, 2006)

prost
seth

 

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Beiträge zu diesem Thema

kurze Frage bezüglich Kommasetzung bei neuer Rechtschreibung
Ralf -- Fr, 12.12.2008, 13:32
Re: kurze Frage bezüglich Kommasetzung bei neuer Rechtschrei
hilfesuchender -- Fr, 12.12.2008, 13:37
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Librerista -- Fr, 12.12.2008, 14:53
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hilfesuchender -- Fr, 12.12.2008, 14:57
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Librerista -- Fr, 12.12.2008, 15:07
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seth -- Fr, 12.12.2008, 19:03
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hilfesuchender -- Mo, 15.12.2008, 09:45