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> "Schwerpunkt auf das Öffentliche,- sowie auf das
> Sozialrecht gelegt"
Da hier nichts direkt ausgelassen wird, ist auch kein Auslassungsstrich notwendig, und das Komma ist sowieso grundverkehrt. Darüber hinaus wird "öffentliches Recht" kleingeschrieben, da es sich nicht um einen feststehenden Ausdruck handelt, sondern lediglich das Recht näher bestimmt wird:
... Schwerpunkt auf das öffentliche sowie auf das Sozialrecht gelegt.
Andersherum wird allerdings ein anderer Schuh draus:
... Schwerpunkt auf das Sozial- sowie auf das öffentliche Recht gelegt.
Grüße
Julian