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Man informiert 'über' ein Ereignis nicht 'zu' einem Ereignis

Autor:oberhaenslir
Datum: Mi, 07.01.2009, 02:23
Antwort auf: Über oder zu (Oliver)

.

> heißt es:

> Informationen zu Ihren Rechten, oder Informationen über Ihre
> Rechte?
.

Man informiert 'über' ein Ereignis nicht 'zu' einem Ereignis; Informationen berichten deshalb 'über' etwas. Oder man belehrt jemanden 'über' seine Rechte.

Aber man macht Angaben 'zu' einem Sachverhalt.

.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Über oder zu
Oliver -- Di, 6.1.2009, 13:23
Man informiert 'über' ein Ereignis nicht 'zu' einem Ereignis
oberhaenslir -- Mi, 7.1.2009, 02:23