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Rechtschreibforum

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Re: gegen

Autor:Inscius
Datum: Sa, 17.01.2009, 09:42
Antwort auf: gegen (mima)

ge|gen [mhd. gegen, ahd. gegin, H.u.]: I. 1. (räumlich) a) kennzeichnet die [Aus]richtung auf jmdn., etw., die Hinwendung zu jmdm., etw.; auf jmdn., etw. zu; zu jmdm., etw. hin: sich g. die Wand drehen; sich, die Leiter g. die Mauer lehnen; b) kennzeichnet eine gegenläufige Bewegung; in entgegengesetzter Richtung (zu jmdm., etw. Entgegenkommendem); wider: g. die Strömung, den Strom, den Wind rudern; sich g. etw. stemmen; c) kennzeichnet die Weise, in der eine zielgerichtete Bewegung auf etw. auftrifft; an: Regen klatscht g. die Fenster; g. die Tür schlagen, stoßen; jmdm. g. das Schienbein treten. 2. a) kennzeichnet ein Entgegenwirken, ein Angehen gegen jmdn., etw., ein Sichentgegenstellen: g. den Hunger in der Welt kämpfen; der Kampf g. Krankheit und Armut; etw. g. die Missstände tun; g. etw. protestieren; sich g. jmdn. auflehnen; ein Mittel g. Husten (das den Husten vertreibt); eine Impfung g. (zum Schutz vor) Pocken; b) kennzeichnet eine Gegensätzlichkeit, ein Entgegenstehen, ein Zuwiderlaufen o.Ä.; entgegen: etw. ist g. die Abmachung, g. alle Vernunft; g. bessere Einsicht; g. seinen Willen; g. alle Erwartungen; c) kennzeichnet ein bestimmtes [gegeneinander gerichtetes] Agieren von Personen, Gruppen miteinander: g. jmdn. spielen, gewinnen; sie siegten g. Kanada mit 4:3 Toren; einer g. alle; in Sachen Krause g. Meier. 3. kennzeichnet eine in bestimmter Weise geartete Beziehung zu jmdm., einer Sache gegenüber: höflich, freundlich, abweisend g. jmdn. (veraltend; zu jmdm.) sein; sie hat sich schlecht g. mich (veraltend; mir gegenüber) benommen. 4. (zeitlich) a) zur Angabe eines ungefähren Zeitpunktes, der unter- od. überschritten werden kann: ich komme [so] g. 11Uhr nach Hause; b) zur Angabe eines bestimmten Zeitraumes, der nicht überschritten wird: g. Abend, Mittag; g. Ende der Ferien, des Krieges. 5. im Vergleich, im Verhältnis zu: g. ihn ist er sehr klein; wie gut hat sie es heute g. früher. 6. [im Austausch] für: die Ware g. Bezahlung liefern; er hat den Schnaps g. Devisen eingehandelt. II. (bei Zahlenangaben) der angegebenen Anzahl od. Menge wahrscheinlich sehr nahe kommend; ungefähr: es waren g. 100 Leute anwesend.

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001

 

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Beiträge zu diesem Thema

gegen
mima -- Sa, 17.1.2009, 00:56
Re: gegen
Inscius -- Sa, 17.1.2009, 09:42
Re: gegen
mima -- Sa, 17.1.2009, 15:23