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Hallo Tine,
> Mich quält momentan eine Fall-Frage bei folgendem Satz: ... und
> Sie können sich für die Freilassung von Herrn X und seine
> Freunde/seiner Freunde/seinen Freunden einsetzen.
Sie können sich für die Freilassung von Herrn Meier und (von) seinen Freunden einsetzen.
Oder — wie bereits von Anna vorgeschlagen — die etwas vornehmere Variante mit Genitiv (allerdings würde ich den bestimmten Artikel vor ›Herrn‹ weglassen):
Sie können sich für die Freilassung Herrn Meiers und seiner Freunde einsetzen.
Meinem Sprachempfinden nach sollten die beiden Attribute ›Herr Meier‹ und ›seine Freunde‹ im selben Fall stehen, also beispielsweise nicht
Sie können sich für die Freilassung von Herrn Meier und seiner Freunde einsetzen.
oder
Sie können sich für die Freilassung Herrn Meiers und von seinen Freunden einsetzen.
Gruß
Simon