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> Darf hier ein Komma gesetzt werden, d.h. "in beiderseitigem
> besten Einvernehmen" als Nachsatz formuliert werden?
> "Er beendet sein Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen, in
> beiderseitigem besten Einvernehmen"
Wenn's ein Nachsatz sein soll, dann kommt auch ein Komma hin. Geht aber auch ohne.
Gruß Antonia