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> Liebe Antonia, es freut mich, dass du rrbth für die neue
> rechtschreibung gewinnen willst, aber mit dieser begründung sehe
> ich schwarz. Er muss sie nicht anwenden, und er muss sie - da er
> wohl kein schüler mehr ist - auch nicht lernen. Sie sind ja auch
> nicht «jetzt amtlich festgelegt» worden; richtig ist, dass die
> vor gut hundert jahren festgelegten regeln jetzt inhaltlich
> geändert wurden. Verbindlich sind sie nach wie vor für die
> lehrpläne der volksschulen - ein gesetz gibt es nicht.
> Rolf Landolt
> http://www.rechtschreibreform.ch
Hallo Rolf,
ich bin jetzt etwas verwirrt, bedanke mich aber schon mal für deine beiden Antworten auf meine Frage.
Gruß Antonia