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Hallo zusammen,
mir ist ein Satz begegnet, bei dem mir nicht klar ist, ob es eines Kommas bedarf oder nicht. Ich würde mich über eine Erklärung sehr freuen.
"Steht der Erlass des belastenden Verwaltungsaktes im Ermessen der Behörde (,) besteht nur ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Sachentscheidung."
Ich würde nach "Behörde" ein Komma setzen. ABER so ganz wohl fühle ich mich dabei nicht. Ist das vielleicht ein Fall des "gefühlten Kommas"?
Vielen Dank im Voraus
Maxl