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>> "Es kam ihm die Proposition, Sanktion und Publikation der
>> Reichsgesetze und überhaupt das unbeschränkte Ratifikationsrecht
>> aller Reichsgeschäfte zu." oder "Es kamen ihm
>> ..." ?
> Der Plural ist besser, aber "kamen ihm zu" ist nicht
> der ideale Ausdruck, wenn du mich fragst. "In seiner Macht
> / seinem Aufgabenbereich lagen" oder so ist sicher schöner.
In einem Buch von 1863 (!) steht es so:
III. Im Einzelnen betrachtet hatte der Kaiser folgende
Rechte: 1) Die gesammte R e i c h s r e g i e r u n g im Innern,
aber unter grundgesetzlicher Mitwirkung der Reichsstände²).
2) Das Recht der P r o p o s i t i o n, S a n k t i o n und P u b l i -
k a t i o n der Reichsgesetze, und überhaupt das unbeschränkte
Ratifikationsrecht aller Reichsgeschäfte, mithin ein absolutes
Veto³).
(Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts: mit besonderer Rücksicht auf das allgemeine Staatsrecht und auf die neuesten Zeitverhältnisse. Von Heinrich Zoepfl. Ausgabe: 5. Siehe Google-Buchsuche.)
Möge jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Grüße
Schowagu