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Re: „Party-tauglich“

Autor:Bernd
Datum: Mo, 06.07.2009, 19:33
Antwort auf: Re: „Party-tauglich“ (Arlequin)

Hallo!

So weit schon mal vielen Dank für die Hinweise. Habe die alte Diskussion angeschaut. Wie würdet Ihr die Schreibweise mit Bindestrich (Party-tauglich usw.) denn begründen?

Der § 36

(„Substantive, Adjektive, Verben, Adverbien oder Wörter anderer Kategorien können als erster Bestandteil zusammen mit einem adjektivischen oder adjektivisch gebrauchten zweiten Bestandteil Zusammensetzungen bilden.“)

würde m. E. die Zusammenschreibung vorschreiben. Ist es vielleicht nun der § 45,

(„Man kann einen Bindestrich setzen zur Hervorhebung einzelner Bestandteile, zur Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen [...]“)

der einem jede Freiheit gibt? Wie seht Ihr das?

Viele Grüße
Bernd

 

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Beiträge zu diesem Thema

„Party-tauglich“
Bernd -- Mo, 6.7.2009, 14:51
Re: „Party-tauglich“
Arlequin -- Mo, 6.7.2009, 15:14
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Schowagu -- Mo, 6.7.2009, 15:17
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Arlequin -- Mo, 6.7.2009, 15:21
Re: „Party-tauglich“
Bernd -- Mo, 6.7.2009, 19:33