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> Genau das:
>> Die Kostenbeteiligung der
>> Schuldner ist einer der Kernpunkte des Gesetzesentwurfs, und
>> deshalb ist "der Kostenbeteiligung der Schuldner" eine
>> nachgetragene Apposition, die sich auf "eines der
>> Kernpunkte" bezieht und die mit Kommas abgetrennt wird.
> Solche Genitivappositionen, bei denen noch ein Genitivattribut
> dazwischengeschoben ist, sind aber mehr als unüblich.
Ob üblich oder nicht, häufig oder selten - meiner Meinung nach ist der Satz grammatisch einwandfrei.
> Hast du da einen (echten) Beleg?
Meinst du, ich hätte mir das Beispiel ausgedacht? Nein, ich habe extra darauf hingewiesen, weil es bei der angegebenen Google-Suche zwischen den vielen fehlerhaften Fundstellen auftauchte; und vielleicht weil es eher die Ausnahme darstellt, fand ich es bemerkenswert.
> Was es häufiger gibt, sind gereihte
> Genitivattribute (wo natürlich dann kein Komma gesetzt wird).
Die sind auch leichter zu verstehen und zu konstruieren (aber stilistisch nicht schön - so ab dreien hintereinander, glaube ich).
> Als Aufzählung hätte ich es auch noch „durchgehen lassen“, dann
> ist aber ein Komma zu viel.
Nein, es ist keine Aufzählung.
> Nicht daß es nicht zu konstruieren wäre, aber dein Beispiel
> wirkt schon sehr bemüht.
Was heißt hier "mein" Beispiel; ich verweise jetzt exakt auf die Quelle:
Stellungnahme
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung
völlig mittelloser Personen und zur Änderung
des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Stand ( 23.01.2007)
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (PDF),
Seite 16, "3. Ergänzende Hinweise", 1. Satz.
Grüße
Schowagu